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Wald

 

Wald. Ein in dem Bezirck des Ober-Amts Gunzenhaußen, eine Stunde weit oberhalb dieser Stadt, an dem Altmühl-Fluß, in einer ebenen Gegend gelegenes Dorff, worinnen ein dem Decanat zu gedachten Gunzenhaußen einverleibte Pfarr und Schul, eine dem heil. Egidio und Martino ehehin geweyhete, und a. 1724. wieder neu erbaute Kirche, ein ehehin a. 1704 durch die Franzosen abgebranntes, jetzo aber neu erbautes schönes Schloß, ein wohl gebautes Amts- und Pfarr-Hauß, nebst einer ansehnlichen Gemeinde anzutreffen, welche in politicis an das dasige besondere so betitulte Verwalter-Amt gewiesen. Ob die jenige adeliche ehemalige Familie, von welcher sich in der von dem Hrn. Geheimen Rath von Jung mitgeteilen matricula nobilium tomo I. Miscellan.p.10. bey dem Jahr 1273. Ottlibus et Bertoldus frater ejus de Walde (*), ingleichen in Herrn von Falkensteins antiquitatt. Noragav. Im Hoch-Stifft Eichstett P. 2. c. 1. Abfaß 114. p. 277. Conrad von Wald, Dom-Dechant zu gedachten Eichstett a. 1315. vorfinden, einigen Antheil, wie sehr wahrscheinlich, an diesem Ort gehabt, kann zwar nicht mit Zuverlässigkeit gemeldet werden, dieses ist gewiß, daß in mittlern Zeiten

(*) Im dritten tomo mehrangeregter Miscellaneor. Pag. 244. findet sich bey dem Jahr 1406. Hermann von Vestenberg zu Wald und Margaretha dessen eheliche Haußfrau, welche dem Geschlecht der ehemalig adelichen von Vestenberg beyzuzählen. S. Biedermanns Geschlechts-Register der Fränkischen Ritterschaft Orts Steigerwald Tab. 260.

die dasige Veste oder Burg zum Theil dem ehemaligen- und nun längst erloschenen adelichen Geschlecht der Eckelein von Geyling, oder nach der Sprache des gemeinen Volks, Eppelein von Galen, gehöret, welche aber, weger der von solchen aus sothanem Schloß getriebenen-wiewohl damalen nicht ungewöhnlichen Raubereyen, um den Anfang des XIV. Saeculi zerstöhret, und zum Reich eingezogen, dann hierauf von Kayser Carl IV. im Jahr 1375. seinem Schweher, Burggraf Friedrich V. von Nürnberg zu Lehen ertheilet wurde, welcher gleich noch in selbigen Jahr auch den von Conrad Fuchsen von Suntheim und Agnes, dessen ehelicher Wirthin, daran gehabten Antheil käufflich an sich brachte, und beede Theile um das Jahr 1385. Conraden von Lentersheim ( * ) zu einem Leibgeding übergab.

Nebst obgedachten hatten auch die adeliche von Crailsheim einen Antheil an diesem Haus und Veste, von welchen Apel von Crailsheim sub. d. am nächsten Mittwoch vor S. Peters-Tag Cathedra a. 1386. vor sich und seine Erben sich gegen ernannten

(*) Daß eine sehr starke Anzahl der längst dem Ufer des Altmühl-Flusses, von dessen Quelle an, biß auf den Einfluß in die Donau, gelegenen Dörffer, adelichen Familien ehehin zugehöret habe, auch der noch blühende Fränkische Ritter-Canton Orts an der Altmühl den Namen davon führet, ist eine allen Geschichts-kundigen Personen ohnehin bekandte Sache.

Burggrafen und dessen Erben verschrieb, ihnen, ratione dieses Hauses, wieder allermänniglich zu dienen, solches, ohne deren Bewilligung, an niemand zu verkauffen, auch ihnen allezeit darinnen das Oeffnungsrecht einzugestehen. In der ersten Hälfte des folgenden Jahrhunderts erhielte Martin von Eyb dieses Schloß und Guth, cum pertinentiis, zum Leib-Geding, von welchem solches fürters im Jahr 1448. mit Marggraf Albrechts von Brandenburg Einwilligung, an Georgen von Leonrod, Catharina, dessen eheliche Haußfrau, eine gebohrne von Mur, und Henßlein deren Sohn, titulo emtionis, zu einem gleichmäßigen Leib-Geding, und nachdeme erstbesagte Catharina, nach tödtlichem Hintritt obernanntes ihres Gemahls, im Jahr 1459. am Samstag nach Dionysii vor sich und ihre Erben darauf Verzicht gethan, annoch eodem anno 1459. an Hans Motschiedlern fernerweit Leibgedings-weiß gelanget. Nach einiger Zeit hierauf erhielte das Hochfürstliche Hauß wiederum den völligen Besitz dieses Ritter-Guths. Im Jahr 1518. war zwar Kayser Maximil. I. gesonnen, dieses Schloß dem Amtmann zu Neustadt an der Aysch Veit von Lentersheim zu überlassen, den Namen sothanen Schlosses in Treüburg zu verändern, und darüber mit beeden Herren Marggrafen von Brandenburg, Casimir und Georgen in Unterhandlung zu tretten; allein ehe solchen geschahe, ereignete sich dessen Todes-Fall zu Wels in Oesterreich den 12. Jan. 1519. womit das ganze Vorhaben desselben unterblieb, dagegen ernannter von Lentersheim von dem folgenden Kayser Carl V. an statt der Veste Wald, mit einer Summa Gelds consoliret, dann darauf von solchem im Jahr 1522. ein Verzicht auf gedachte Veste an obangeregte beede Herren Marggrafen ausgestellet wurde. Im Jahr 1610. wurde selbige von Herrn Marggraf Joachim Ernst von Brandenburg-Onolzbach dem Cammer-Rath Wolff Christoph von Lentersheim zu Ritter-Mannlehen verliehen, von dessen Sohn Johann Georg von Lentersheim aber, mit Einwilligung dessen beeder Gebrüdere, Joachim Christoph und Georg Friedrichs von Lentersheim, im Jahr 1617. gleich wiederum ermeldtem Herrn Marggrafen Joachim Ernst, gegen eine Summa Gelds abgetretten, dann von solchem im Jahr 1624. dem Kayserl. Rath und Cammerer, auch Hochfürstl. Amtsmann zu Gunzenhausen, Ludwig von Zocha, zum Genuß ad dies vitae, zu Anfang des Jahres 1626 aber zu Ritter-Mannlehen ertheilet, dessen männliche Descendenz biß auf das Jahr 1749. in den Besitz und Genuß dieses Ritter-Guths verblieben, immassen nach der den 24. Julii besagten Jahrs durch den Tod Herrn Carl Friedrichs von Zocha, gewesenen Hochfürstl. Ministre, Geheimen Raths und Ober-Amtmanns zu Crailsheim, ohne Hinterlassung einiger Leibes-Erben, sich ereigneten Erlöschung dieses adelichen Geschlechts, mehrangeregtes Lehen der Hochfürstl. Lehen-Herrschaft consolidiret, und von solcher dem Freyherrl. Geschlecht der von Falckenhaußen andernwärtsals ein Lehen, conferiret wurde.

Von dasiger Pfarr sinde anzumercken, daß alda bereits um die Hälffte des XIV. Jahrhunderts eine Pfründe oder Pfarr anzutreffen gewesen, welche im Jahr 1357. an Einkünfften verbessert worden.

Von andern Merckwürdigkeiten belehren die Onolzbachische wochentliche Nachrichten von dem Jahr 1740. S. 321 fq. Daß, wegen der um diese Gegend befindlichen bequemen Gelegenheit zur Vögel-Baize, beede Herren Marggrafen von Brandenburg Casimir und Georg dieses Schloß mit seiner Zugehörung dem Kayser Maximilian I. als einem grossen Liebhaber dieser Lustbarkeit, in einem Schreiben sub. d. 18. Febr. a. 1518. angeboten hätten, von solchem aber, wie höchstwahrscheinlich, nicht angenommen worden seye.

Endlich füge noch an, daß alda ein eigenes Amt gewesen, und besondere Fürstlich-Brandenburgische Amtleute ehehin ihre Wohnung daselbst gehabt haben, von welchen sich folgende vorfinden. Anno 1482. Wilhelm Leinleüterer, a. 1531 Hermann Hanns von Ochsenbach, und a. 1565. Michael von Dobitsch. Jung. Herr Geheime Rath von Schütz. C.l. p. 248. feq.


Quelle: Historische und Topographische Nachricht von dem Fürstenthum Brandenburg-Onolzbach, Aus zuverläßigen archivalischen Documenten, und anderen glaubwürdigen Schriften verfaßet, Und mit nöthigen Anmerckungen und Registern versehen, von Gottfried Stieber, Hochfürstl. Brandenb. Onolzbachischen Archiv-Rath.

Schwabach, In Verlag bey Johann Enderes, Hochfürstl. privil. Buch- und Disputations-Händler. 1761. (Nachdruck Neustadt an der Aisch 1994), S. 887-892

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