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Geyern


Historische und Topographische Nachricht von dem Fürstenthum Brandenburg-Onolzbach, Aus zuverläßigen archivalischen Documenten, und anderen glaubwürdigen Schriften verfaßet, Und mit nöthigen Anmerckungen und Registern versehen, von Gottfried Stieber, Hochfürstl. Brandenb. Onolzbachischen Archiv-Rath


Geyern. Ein in dem Bezirck des Ober-Amts Stauff, ohnfern der Gränzen der Pfalz-Neuburgischen Lande und des Stiffts Eichstett, an- und auf einem ziemlich hohen Berg befindliches Schloß, nebst einem Thurn, und verschiedenen andern aussen herum gelegenen Häusern, worunter auch eine ehemaliche Caplanen-Wohnung. Das Schloß an sich ist sehr ansehnlich 3. Stockwerck hoch erbauet, mit einem innern und äussern Hof versehen, und mit einem Graben, Gatter, und Schlag- oder Fall-Brücke verwahret, auch mit 2. Thoren verschlossen. In dem Schloß-Hof wird, nebst einem Getrayd-Kasten, eine dem Fürstlichen Hauß Brandenburg-Onolzbach zuständige, zu der ehre des heiligen Bartholomaei ehehin geweyhete Capelle, angetroffen, in welchen an.1405. eine ewige Messe gestifftet und dotirt worden, worinnen auch unter der ehevorigen Herrschafft der von Ehenheim, ein eigens angenommener Caplan den gewöhnlichen Gottesdienst zu halten pflegte.

Es ist dieses Schloß in 3. Theile, oder 3. besondere Schlösser, oder Kemmathen, wie sie insgemein genennet werden, abgesondert, davon 2.dem Hochfürstlichen Hauß Brandenburg-Onolzbach gehören, und selbigem, nach Absterben der vorherigen Besitzere, besonders Heinrich Conrads von Ehrenheim, (*) im Jahr 1599. den 2. Januarii anheim fielen, welches hierauf auch im Jahr 1662. durch einen Auswechsel gegen das Schloß und Amt Möhren, dasjenige, was Pfalz-Neuburg noch daran zuständig war, an sich gebracht, das dritte aber, nemlich das sogenannte alt Pfälzische, von dem Freyherrlichen Geschlecht der Herren Schencken von Geyern zu Syburg ( ** ) als ein Brandenburg-Onolzbachisches Ritter-Mann-Lehen besessen wird. Weilten nun keine eigener Pfarrer oder Caplan alda mehr anzutreffen, so wird von der nahe gelegenen Pfarr Ettenstatt der Gottesdienst daselbst alle vierzehen Tage, die Beobachtung der weltlichen Herrschafftlichen Gerechtsame und Gefälle aber durch einen eigenen- in dem Schloß wohnhafften Fürstlich Brandenburg-Onolzbachischen Vogt oder Verwalter besorget.

Noch ist zu gedencken, daß der seelige Herr Doctor Hönn cit. loc. p. 333 sich darinnen verstossen, daß solcher davor hält, „das abgestorbene Gräfliche Geschlecht von Geyer führe von diesem Ort den Namen, und wäre solcher durch des letzten Grafens Testament an den König in Peussen, und von diesem durch Schenckung an das Fürstl. Hauß Anspach gekommen“. Da nicht die geringste Spuhr vorhanden, dass dieses ehemaliche- und in der Person des letzten, Namens Heinrich Wolffgang, zu der Reichs-Gräflichen Würde erhobene Geschlecht, von welchem bey dem Ort Giebelstatt und Goldbach, einige mehrere Nachricht vorgeleget wird, jemalen alda auf einige Weise begütert gewesen, da vielmehr mit Zuverläßigkeit gemeldet werden kann, daß deren sämtliche ehehinige Possessiones in dem Bezirck der Ober-Aemter Feuchtwang, Creilsheim und Creglingen anzutreffen, daß auch selbige sich niemalen von Geyern, sondern von Geyer geschrieben, und auch auf solche Art in allen Urkunden genennet werden. Ubrigens hat der hochverdiente Herr geheimde Rath von Jung in der Nachricht von dem Kayserlichen Land-Gericht Burggrafthums Nürnberg pag. 226. seqq. von diesem Ort Geyern, und dem Freyherrlich Schenckischen Besitz alda so wohl, als von diesem berühmten Geschlecht überhaupt gründlich und ausführlichen Unterricht ertheilet.

(*) Er war der letzte von der Ehenheimischen Linie, Grummat genannt, starb zu Wielandsheim, und liegt in dasiger Kirche begraben. Seine Gemahlin war Catharina, eine gebohrne von Laubenberg.

(**) Hund im Bayerischen Stammbuch P.I. voc. Schencken von Geyern an der Aw., pag. 324, seqq. berichtet, daß Herzog Ludwig von Bayern, welcher das Schloß Geyern um das Jahr 1260. in einer Fehde erobert, solches nachhero im Jahr 1278. an Schenck Heinrich von Hofstetten überlassen habe. Add. part. 2. voc. Marschalken von Pappenheim, pag. 162.

Schwabach, In Verlag bey Johann Enderes, Hochfürstl. privil. Buch- und Disputations-Händler. 1761. S. 397-399 (Nachdruck Neustadt an der Aisch 1994)

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