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Asmus Frhr. v. Esebeck, Oberschwaningen

Warum Denkmalschutz wichtig ist

Vortrag gehalten vorm Förderverein Schloss Unterschwaningen und Verein der Freunde Triesdorf und Umgebung am 12.6.08.

Sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich heute nicht zum Sachstand spezielle Ausführungen mache, sondern mich auf „Allgemeine Ausführungen“ zur Schlossanlage und zum Denkmalschutz beschränke. Meines Erachtens stehen wir erst am Anfang einer umfassenden Dokumentation und Planung zum Erhalt eines historischen Restbestandes.
Im ehemaligen Schloss Unterschwaningen - im Bereich des Ökonomiegebäudes – also hier in diesem sogenannten Provisorium, fanden sich - wie bekannt - die Spuren einer Interimskirche, die vor dem Bau der Markgrafenkirche (1738-1743) durch Leopoldo Retti, eingerichtet wurde. Hier forderte das Denkmalamt im Jahr 2006 eine Dokumentation der Wände und des Fußbodens einschließlich der Befunde, vor der zwischenzeitlich erfolgten Umgestaltung zu diesem „Mehrzweckraum“.
Bauforscher Marr erledigte diese Aufnahme mit finanzieller Unterstützung des Rotary Clubs Ansbach, während Kreisheimatpfleger Hermann Thoma die Befunde aufnahm und kartierte. Übrigens ist hier der Schlossverein noch gefordert, den abgelagerten Bauschutt des Bodenabtrages zu sieben und Befunde zu sichern.)

Schon allein diese Maßnahme zeigt Ihnen, dass der Denkmalschutz und damit das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege neben dem Träger der Maßnahme, also die Gemeinde Unterschwaningen, mit einigen Fachplanern und Ämtern tätig werden mussten und nun auch tätig werden müssen, wenn es denn zu einer Gesamtrenovierung kommen soll - das soll heißen, nur ein tragbares Gesamtkonzept auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wird schließlich zu dieser kostenträchtigen
Renovierung und zum Erhalt beitragen können. Zunächst ist die Gemeinde Unterschwaningen als „Teileigentümer“ gefordert, dieser hat ja bereits mit der Unterbringung seiner Verwaltungsräume und der Unterbringung der „Region Hesselberg“ erste Schritte eingeleitet. Auch die Unterbringung einer Bank zielte in diese Richtung.

Ebenso befasste sich die Bayerische Landessiedlung mit Überlegungen aus der Zeit der Gruppenflurbereinigung Hesselberg der 70er Jahre mit diesem Denkmal. Diese beschränkten sich aber lediglich auf gutachterliche Tätigkeiten und sind heute längst überholt. Auch muss hier angesprochen werden, dass mancher Bürger unserer Gemeinde von diesen Maßnahmen nicht überzeugt ist, ja sich hinter vorgehaltener Hand gegen jegliche Investitionen ausspricht. Es ist also noch viel Überzeugungsarbeit von uns allen zu leisten. Aus besagten Gründen sei mir also der Hinweis auf unsere Bayerische Verfassung erlaubt. Hier besagt der Artikel 141:

“Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur genießen den Schutz und die Pflege des Staates,der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts“.

Daher kommt gerade in einer Zeit, in der das Bewusstsein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in hohem Maße sensibilisiert ist, dem Anliegen der Bewahrung unseres gebauten oder im Boden verborgenen historischen Erbes besondere Bedeutung zu.

Diesem hohen Rang von Denkmalschutz und Denkmalpflege
hat die Bayerische Verfassung immerhin Rechnung getragen. So steht es geschrieben - auch wenn die Realität öfters anders aussieht und mancher Bürgermeister und Oberbürgermeister daran erinnert werden muss.

Hier hat Bürgermeister Walter und der Gemeinderat in anerkennenswerter Weise dieser Vorgabe Rechnung getragen. Auch unsere Bürger sollten diese Verpflichtung nicht als Bürde oder überflüssiges Übel sehen, sondern als ein zu bewahrendes Erbe und eine gemeinsame Aufgabe.
Die Verfassung verpflichtet den Einzelnen wie die staatliche Gemeinschaft zu Schutz und Pflege der Natur- und Kulturgüter. Über Jahrhunderte hinweg ist die Menschheit größtenteils sorglos mit den Zeugnissen der Vergangenheit umgegangen. Auch heute können wir dies noch in unserem näheren Umkreis feststellen - Beispiele gibt es hierfür genug,z.B. Ornbau, Triesdorf.

Erst im 19.Jahrhundert kam es zur Geburtsstunde von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Ein aufkommendes Geschichtsbewußtsein verstärkte dies.
(Dabei hatte die Freie Reichsstadt Dinkelsbühl bereits im Jahre 1741 eine kleine aber wirksame Bauordnung mit nur 12 Artikeln die immerhin zu einigem Bewahren des heutigen Stadtbildes beigetragen hat.)

Heute droht dies Bewusstsein wieder zu versinken, angesichts zunehmender Klimabedrohung und steigender Energiepreise.
König Ludwig I. hat in Bayern 1835 mit der Errichtung einer „Generalinspektion der plastischen Denkmäler des Reiches“ den Grundstein für die staatliche Denkmalpflege gelegt. Dieses Jahr gilt es „100 Jahre Denkmalpflege“ zu feiern. Aus der Generalinspektion ging das „Königliche Generalkonservatorium“ hervor, das seit 1917 „Landesamt für Denkmal-pflege“ heißt.

1973 erfolgte mit der Verabschiedung des Denkmalschutzgesetzes und der Einrichtung der Denkmalschutzbehörde ein wichtiger Meilenstein für unsere Denkmäler .Bayern hat damit für andere Bundesländer Vorbildcharakter übernommen. Seither sind Fragen der Denkmalpflege nicht mehr exklusiver Diskussionsgegenstand einiger weniger Fachleute, sondern sie beschäftigen viele Bürger quer durch alle Regionen und Berufe.

Das belegen nicht nur ihre ehrenamtlichen Helfer, wie Heimatpfleger, Historische Vereine,Verbände oder engagierte Bürgerinitiativen, wie die „Altstadtfreunde von Nürnberg“,“Historischer Verein für Mittelfranken oder Frankenbund e.V.-Gruppe Ansbach, auch Stadtheimatpfleger zählen dazu (s.Art.13 DSchG). Auch wenn man mancherorts (wie Dinkelsbühl) meint, ohne einen solchen leben zu können. So hat sich auch durch die Wiedervereinigung der BRD die „Stiftung Deutscher Denkmalschutz“ zu einer segensreichen Einrichtung (170 Stiftungen bringen doch eine ganze Menge Geld) für die Denkmalpflege, nicht nur im Osten entwickelt.

Auch der Denkmalbegriff hat sich gewandelt und einem breiten Verständnis sich geöffnet. Das Interesse gilt hierbei nicht mehr nur in erster Linie dem kunsthistorisch bedeutenden Schloss oder einer Kirche als Mittelpunkt im historischen Stadtgefüge. Auch ein schlichtes Bürgerhaus oder ein einfaches bäuerliches Anwesen ebenso wie bauliche Zeugnisse des Handwerks und der Technikgeschichte können Denkmaleigenschaft haben. Hierbei ist entscheidend, ob an ihnen Geschichte exemplarisch deutlich wird.

Heute haben wir in Bayern ca. 120.000 Objekte von geschützen Denkmälern. Die Archäologie verweist auf mehr als 45.000 eingetragene Objekte. Im Landkreis Ansbach dürften es etwa noch 3500 sein, mit der Tendenz „abnehmend“.


Denkmalpflege geht uns alle an. Sie hilft uns vergangene Zeit für unsere heutige Zeit verständlich zu machen. Sie schafft schließlich auch Geborgenheit und Heimatgefühl. Durch Erhaltung des historischen Erbes bewahren wir uns und unseren Nachkommen ein erlebbares Geschichtsbild. Wir finden Einblicke in die Lebens- und Arbeitsbedingungen früherer Epochen. “Denkmalpflege schafft Identifikation des Einzelnen mit sich selbst, seiner Umwelt und mit der Gesellschaft, in der er lebt“ (ein Zitat des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern).

Fragen zur Denkmalpflege bleiben hier außer Betracht. Statt dessen will ich kurz auf Erfordernisse eingehen, die für weitere Schritte unseres Anliegens zunächst erforderlich sind:

Wer den historischen Wert von baulichen Anlagen, also Gebäuden, Gegenständen und ihre Bedeutung erkennen und sie auf Grund dieser Erkenntnisse fachgerecht in Stand setzen will, muss sich mit ihrem geschichtlichen Werdegang befassen. Die geschichtliche Erforschung der Denkmäler bildet deshalb, zusammen mit der Sicherung und Erhaltung des historischen Erbes, einen wichtigen Teilbereich von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege nur in die Vergangenheit zurückschauen soll. Diese Erfahrung hat man leider manchmal machen müssen, wenn die Kunsthistorie in Euphorie ausartete und der zuständige Referent/in vergaß, dass ja noch eine weitere Nutzung des Objektes durch den Eigentümer vorgesehen werden sollte. Also eine Aufgabe die Geschichte für die Gegenwart zwar anschaulich zu machen, für die Zukunft zu bewahren, aber „die Gegenwart und Realität auch nicht ganz zu vergessen“.

In unserem Falle heißt dies, exakte Aufnahme der vorhandenen Bausubstanz, Bauforschung und Erstellung eines Nutzungskonzeptes bis hin zur Kostenermittlung für die geplante Durchführung der Maßnahme auf der Grundlage einer gesicherten Finanzierung, die ebenso auch die Kosten eines künftigen Bauunterhaltes umfassen muß. Aber darüber werden wohl der Bürgermeister und die planenden Architekten Ruhland & Werner zu gegebener Zeit berichten,wenn die ersten Schritte erfolgt sind.
Insofern betrachte ich den heutigen Abend als einen hoffnungsvollen Beginn zum Erhalt dieser bedeutenden Anlage. Aus meiner Sicht wäre es vermessen zu sagen, wir schaffen hier Räume für ein Museum, ein Theater, eine Mostküche oder eine Sommer-Kunst-Akademie um den Tourismus am Limes und am „markgräflichen Kanal“ zu beleben.

Schlussbetrachtung

Sie sehen, wie durch dramatische Entwicklungen in der Wirtschaft, und damit auch im Sozialgefüge eine Änderung unserer Umwelt herbeigeführt und unser kulturelles Erbe zu versinken droht. Der „Denkmalgedanke“ tritt in den Hintergrund. (Siehe auch die nicht durchgeführte Änderung im Vollzug des Denkmalschutzgesetzes ,und dazu die Eigendegradierung der Denkmalbehörde mit der Devise: „Nicht verbieten, nur beraten“. Dinkelsbühl und Rothenburg, ein Paradebeispiel wie sich Politik über selbst gesteckte Ziele einer Gestaltungsverordnung mit einem Unvermögen in notwendiger Stadtplanung über alles hinwegsetzt - ohne Not und mit fehlender Sensibilität eines Oberbürgermeisters für eine ordentliche Stadtbildpflege!

Der Fortschrittsglaube an neue, wohl notwendige, manchmal aber auch bedenkenlos angewandte Technik, z.B. Photovoltaik auf allen Dächern oder auf Felder und Wiesen („Es gibt doch Zuschuss!“), Biogasanlagen in jedes Dorf - wir rüsten uns zum regenerativen Stromlieferanten Nr.1! - oder die Errichtung von Windkraftanlagen, stellen uns Heimatpfleger ins Abseits und die schützenswerte Kultur und ihre Denkmäler immer weiter in den Hintergrund.

Insofern begrüße ich es noch einmal ganz besonders, dass hier die ersten Schritte eingeleitet werden, um ein schützenswertes Bauwerk für die Nachwelt zu erhalten.


Der Vortrag wurde gehalten am Donnerstag, den 12.06.2008 anlässlich des Infoabends zum Sachstand der Renovierung und der eventuellen späteren Nutzung der noch vorhandenen Schlossanlage aus der Sicht des Denkmalschutzes, der Planung und der kommunalpolitischen Umsetzung von Kreisheimatpfleger Asmus Freiherr von Esebeck in der ehem. Interimskirche in Unterschwaningen.